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LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2012 - L 9 AS 190/11 NZB |
Zitiervorschläge
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24.01.2012 - L 9 AS 190/11 NZB (https://dejure.org/2012,125686)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24. Januar 2012 - L 9 AS 190/11 NZB (https://dejure.org/2012,125686)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Verfahrensgang
- SG Braunschweig, 10.01.2011 - S 26 AS 2749/09
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2012 - L 9 AS 190/11 NZB
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2009 - L 9 AS 477/08
Rechtmäßigkeit der Rücknahme eines Bewilligungsbescheides über die Gewährung …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2012 - L 9 AS 190/11
Auch weiche die Entscheidung des SG von der Rechtsprechung des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen vom 16. Dezember 2009 - L 9 AS 477/08 - ab.Soweit der Beschwerdeführer eine Divergenz zu der Entscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen vom 16. Dezember 2009 - L 9 AS 477/08 - (§ 144 Abs. 2 Nr. 2 SGG) geltend macht, trägt er bereits nicht vor, inwiefern das SG in dem Urteil vom 10. Januar 2011 von der benannten Entscheidung des LSG abweicht und inwiefern das Urteil des SG vom 10. Januar 2011 auf dieser Divergenz beruht; eine Divergenz ist auch für den Senat im Übrigen nicht ersichtlich.
- BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70
Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2012 - L 9 AS 190/11
Willkürlich ist die Entscheidung eines Gerichts nur dann, wenn sie sich unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls so weit von dem sie beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass sie nicht zu rechtfertigen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 1970 - 2 BvR 48/70 -, Juris Rn. 18). - LSG Niedersachsen-Bremen, 17.11.2009 - L 9 AS 579/08
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2012 - L 9 AS 190/11
Dies stellt jedoch bereits deswegen keinen Verfahrensmangel dar, weil ein solcher Anspruch auf Akteneinsicht, wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat und wie dem Prozessbevollmächtigten des Beschwerdeführers bekannt sein dürfte (vgl. z.B. Beschluss des Senats vom 14. März 2011 - L 9 AS 1415/10 NZB - und Urteil des Senats vom 17. November 2009 - L 9 AS 579/08 -), nicht besteht. - LSG Niedersachsen-Bremen, 14.03.2011 - L 9 AS 1415/10
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2012 - L 9 AS 190/11
Dies stellt jedoch bereits deswegen keinen Verfahrensmangel dar, weil ein solcher Anspruch auf Akteneinsicht, wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat und wie dem Prozessbevollmächtigten des Beschwerdeführers bekannt sein dürfte (vgl. z.B. Beschluss des Senats vom 14. März 2011 - L 9 AS 1415/10 NZB - und Urteil des Senats vom 17. November 2009 - L 9 AS 579/08 -), nicht besteht.